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Kostenübernahme

Private Krankenkassen und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe übernommen. Die Bedingungen zur Kostenübernahme sind jedoch je nach Versicherung und Einzelfall unterschiedlich. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie zu erkundigen.
Der Stundensatz für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100,55 € pro 50 Min. (s. GOP 870).
Wenn Sie sich im Laufe der probatorischen Sitzungen zu einer Psychotherapie entscheiden und ich dies meinerseits ebenfalls als sinnvoll erachte, müssen Sie bei Ihrer Kasse die erforderliche Antragsunterlagen einholen. Für den Fall, dass Ihre private Krankenkasse einen Bericht zur Beantragung der Therapiestunden wünscht, muss ein Arzt Ihres Vertrauens den sogenannten Konsiliarbericht ausfüllen sowie meinerseits selbiger Bericht erstellt werden, anschließend kann der Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse erfolgen. In der Regel werden von der Beihilfe zunächst 40 Stunden (zeitlich nicht begrenzt), von privaten Krankenkassen 20 bis 30 Stunden pro Jahr bewilligt.

Selbstzahler
Man kann natürlich auch selbst für die Kosten der Psychotherapie aufkommen.
Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für ärztliche
Psychotherapie. Hierbei orientieren wir uns an dem von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlten Sitzungssatz nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Gesetzliche Krankenkassen
Sie benötigen zum Erstgespräch ihre Krankenkassenkarte und eine Überweisung für ambulante Psychotherapie.
Die Behandlung muss bei der jeweiligen Krankenkasse spätestens nach fünf Therapiegesprächen beantragt werden und kann nach Zustimmung der Krankenkasse fortgesetzt werden. Für die Beantragung bei der Kasse ist ein Bericht des Therapeuten erforderlich - dieser wird durch ein Gutachten der Krankenkasse geprüft. Im Fall des positiven Bescheides erhalten Sie und ich einen Anerkennungsbescheid von Ihrer Krankenkasse und die Kosten für die Psychotherapie werden übernommen.

Die ersten fünf Sitzungen
In den ersten fünf (den sogenannten probatorischen) Sitzungen einer Psychotherapie erfolgt eine umfassende Diagnostik Ihrer aktuellen Beschwerden, deren Entwicklung und Verlauf. Dies dient darüber hinaus Ihnen und mir als Entscheidungsgrundlage, ob für Ihre Beschwerden eine verhaltenstherapeutische Behandlung indiziert ist und ob eine gute Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit besteht. Diese ersten Sitzungen werden von Ihrer Krankenkasse finanziert.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.